Rechtsprechung
   SG Dresden, 10.07.2017 - S 20 AY 29/17 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25926
SG Dresden, 10.07.2017 - S 20 AY 29/17 ER (https://dejure.org/2017,25926)
SG Dresden, Entscheidung vom 10.07.2017 - S 20 AY 29/17 ER (https://dejure.org/2017,25926)
SG Dresden, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - S 20 AY 29/17 ER (https://dejure.org/2017,25926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,25926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von höheren Leistungen für einen Asylbewerber mit langem Aufenthalt in Deutschland; Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Dresden, 10.07.2017 - S 20 AY 29/17
    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass der Antragsgegner die überragende Bedeutung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG , vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 - ) in dem Bescheid vom 31. Mai 2017 auch nur ansatzweise erkannt und berücksichtigt hat.

    Dieses Grundrecht ist dem Grunde nach unverfügbar und muss durch einen Leistungsanspruch eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen im Hinblick auf die konkreten Bedarfe der Betroffenen auszurichten hat ( BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 -, Rn. 62).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Dresden, 10.07.2017 - S 20 AY 29/17
    Wenn Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil sie weder aus einer Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter zu erlangen sind, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen dafür Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Dresden, 10.07.2017 - S 20 AY 29/17
    Der Anordnungsgrund liegt vor, wenn dem Antragsteller wesentliche, insbesondere irreversible Nachteile drohen, die für ihn ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar machen und die Regelung zur Verhinderung dieser unzumutbaren Nachteile durch eine Anordnung nötig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1977, Az: 2 BvR 42/76 ).
  • SG Duisburg, 21.10.2020 - S 48 AY 46/20
    Soweit die Antragsgegnerin anführt, dass sich die Antragsteller seit fast 18 Jahren in der Bundesrepublik aufhielten und es bislang nicht geschafft hätten, ihre Identität nachzuweisen, offenbart dieser Umstand, dass die Ausländerbehörde offensichtlich über keinerlei Strategie oder Konzept zur Aufenthaltsbeendigung in absehbarer Zeit verfügt (vgl. zu einer entsprechenden Konstellation SG Dresden, Beschluss vom 10.07.2017, S 20 AY 29/17 ER, Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht